Surfen kann gefährlich sein!

Statistiken zeigen, dass 25 % der Befragten während der Arbeitszeit Peer-to-Peer-(P2P)-Portale besuchen. Durch die unkontrollierte Nutzung von P2P-Software besteht die Gefahr, sich Viren, Würmer und schadhafte Programme ins Netzwerk zu holen. Unternehmensrichtlinien zur Internetnutzung erhöhen zwar das Bewusstsein über mögliche Gefahren, können diese aber nicht verhindern. Content-Filter, die einen Basisschutz bieten, werden in weniger als 50 % aller Unternehmen eingesetzt.

Logging vor Blocking

Anstatt den Internetzugang von Anfang an einzuschränken, lassen sich die Zugriffe auch über einen bestimmten Zeitraum aufzeichnen. Ein übersichtlicher Report bildet danach die Entscheidungsgrundlage, welche nicht geschäftsrelevanten Kategorien und Seiten gesperrt werden sollen. Kategorien, die von Firmen immer wieder gesperrt werden, sind z. B. Spyware-verseuchte oder pornografische Seiten.

Arbeitgeber trägt Verantwortung!

Die Regeln bezüglich privater Internetnutzung in Firmen sind unterschiedlich. Viele Unternehmen kümmern sich nur unzureichend um das Surfverhalten ihrer Mitarbeiter. Arbeitgeber mit Lehrlingen tragen dabei eine besonders grosse Verantwortung. Objektiv betrachtet, gibt es einige Webseiten, die nicht im Interesse einer Firma sind - sei es aus geschäftsrelevanten oder Sicherheitsgründen.

Produktivität steigern

Ein richtig eingesetzter Content-Filter hat direkten Einfluss auf die Produktivität der Mitarbeiter und wird sich innert kürzester Zeit auszahlen. Mit den neuen ZyWALL USG-Modellen lassen sich Kategorien dauerhaft oder während der Arbeitszeiten blockieren. So kann nach Arbeitsschluss wieder privat gesurft werden.

Klare Firmen-Richtlinien

Bei der Internetnutzung durch Private und Firmen gilt es immer, auch rechtliche Aspekte zu beachten. Unsachgemässe Internetnutzung kann für die Unternehmensleitung juristische Konsequenzen mit sich bringen. Im Dokument "Leitfaden über Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz" des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten sind nähere Informationen über die rechtlichen Pflichten des Arbeitgebers ersichtlich.